KfW Schnellkredit - neues Kreditprogramm für KMU in der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung hat das bisherige Corona-Hilfsprogramm für die Wirtschaft um den KfW Schnellkredit ergänzt, der eine 100-prozentige Haftungsfreistellung der Banken ermöglicht und keine Risikoprüfung durch die Bank vorsieht.

Maßgebliche Voraussetzungen für Unternehmen sind dabei

Nicht geregelt ist nach Auskunft der KfW bisher, ob der Verzicht auf die Risikoprüfung auch zum Inhalt hat, dass eine Mithaftung der Gesellschafter ausgeschlossen ist.

Für bereits im Markt etablierte Unternehmen und Start-ups dürfte das neue Programm, bei einem überschaubaren der Krise, hilfreich sein.

Für Unternehmen, die einen sehr langen Cash-Conversion Cycle haben, einen größeren Bedarf an Krediten, oder für die die gerade in einer sehr frühen Phase im Lebenszyklus stehen, gibt es weitere Instrumente von der KfW.

Die Rahmenbedingungen des KfW Schnellkredits in Kürze:

Die Beantragung ist ab dem 15. April 2020 bei Ihrer Hausbank möglich.

Benötigte Unterlagen:

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Unterlagen und bereiten mit Ihnen das Gespräch mit Ihrer Hausbank vor. Diese Leistung kann im Rahmen einer BAFA-Förderung mit bis zu 100% gefördert werden.

Gerne beraten wir Sie dazu kostenfrei.

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