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Bundestag bringt Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg

Das Wichtigste in KürzeZusammenfassung für Eilige

Mit den Änderungen im Insolvenzrecht vom 20. Oktober 2022 will der Bundestag gesunde Unternehmen schützen, die wegen hoher Energie- und Rohstoffpreise schwer kalkulieren können. Der Beitrag erklärt die zwei Eckpunkte: einen kürzeren Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung und eine längere Antragsfrist.

  • Der Prognosezeitraum der Überschuldungsprüfung sinkt vorübergehend von zwölf auf vier Monate.
  • Die Antragsfrist für überschuldete, aber noch zahlungsfähige Unternehmen steigt von sechs auf acht Wochen.
  • Ziel ist, gesunden Unternehmen in der Energiekrise mehr Zeit für eine mögliche Sanierung zu geben.
  • Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, die Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung, gesunde Unternehmen, die wegen der Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulieren können und so gezwungen wären, einen Insolvenzantrag zu stellen, zu schützen. Aber worum geht es konkret? Die Gesetzesänderung teilt sich in die zwei folgenden Eckpunkte auf:

Kürzung des Prognoszeitraums

Der Prognoszeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist wegen Energiekrise

Eine weitere Erleichterung gilt für überschuldete Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind. Die Frist für die Insolvenzantragstellung wird vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden. So soll diesen Unternehmen mehr Zeit für eine mögliche Sanierung eingeräumt werden.

Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.

Hinweis: Die Bilder in diesem Beitrag wurden mit KI erstellt. Texte und Redaktion: Phalanx GmbH.

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