Coronavirus: Was können Unternehmen jetzt machen?

Das Coronavirus wird sich nicht nur negativ auf die ohnehin schon angeschlagene Konjunktur in Deutschland auswirken – vor allem Unternehmen haben mit den Folgen zu kämpfen. Aber welche Maßnahmen und Förderinstrumente können Unternehmen in Anspruch nehmen?

Wir haben hierzu für Sie eine Corona Maßnahmenplan entwickelt:

Schritt 1 – Unternehmen Krisenfest machen

Schritt 2 – Szenario Analyse machen (Impact Analysis)

Beispielhafte Herausforderungen:

• Unterbrechung der Lieferkette
• Schließung des Betriebs durch Quarantäne
• Schließung im Rahmen des „Lockdown“ oder im
• Rahmen von Veranstaltungsabsagen

1. Direkte Betroffenheit feststellen

Inwieweit sind Sie direkt von einem der Gründe betroffen. Wie ist es aktuell schon, wie entwickelt es sich möglicherweise in den nächsten Tagen/Wochen.

2. Indirekte Betroffenheit feststellen

Inwiefern hängen zukünftige Umsätze und aktuelle offene Forderungen und vor allem dessen Bezahlungen von Branchen ab, die nun oder bald betroffen werden.

3. Szenario Planung

• Umsatzsteigerung
• Umsatzstagnation
• Umsatzrückgang
• Umsatzeinbruch
• Umsatzwegfall

Schätzen Sie je Szenario die Wahrscheinlichkeiten ab und wie hoch die zu erwartenden Zahlungseingänge sein werden.

Schritt 3 – Überlebensfähigkeit prüfen (Cash is King)

1. Liquidität einschätzen

Ermitteln Sie die aktuelle Liquiditätslage - wie viel Geld ist jetzt und zeitnah verfügbar? Mit welchen Zahlungen von Kunden rechnen Sie mit welcher Wahrscheinlichkeit?

2. Kosten einschätzen (Auszahlungen)

Wie hoch sind Ihre monatlichen Kosten die zu Auszahlungen und damit zur Reduktion der Liquidität führen. Unterscheiden Sie ggf. in Fixkosten die Sie sowieso haben und variablen Kosten.

3. Ermitteln Sie Ihre Liquiditätsstruktur

Gehen Sie die obigen Szenarien 1 bis 5 durch. Ermitteln Sie für jedes Szenario: Wie lange bleiben Sie liquide? (Beachten Sie, dass auch eine Umsatzsteigerung die Liquidität belasten kann!)

Je länger die Liquidität trägt, auch in den Szenarien 4 und 5, um so besser!

Schritt 4 - Insolvenzreife

Die Insolvenzantragsfrist wurde bis zum 30.09. ausgesetzt, nichts desto trotz müssen Sie prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen die Insolvenzreife erreicht hat. Daher sollten sich nun im Schritt 2 herausstellt, dass Ihre Liquidität akut und absehbar gefährdet ist, machen Sie folgende Schritte. (Sollte das nicht der Fall sein, gehen Sie direkt Schritt 4)

1. Insolvenzrechtliche Absicherung

Lassen Sie sich beraten. Wichtig dabei gehen Sie zu spezialisierten Beratern (Unternehmensberater, Steuerberater mit entsprechender Fachausbildung, Fachanwälte für Insolvenzrecht) und nicht zu Personen, die keine Erfahrung mit dem Insolvenzrecht haben.

2. Insolvenzvermeidung oder -anmeldung

Entwickeln Sie mit Ihren Beratern eine Strategie und folgen Sie dieser kompromisslos.

Schritt 5 – Optimierung durchführen

Es gibt, neben dem bestmöglichen Aufrechterhalten der operativen Arbeit, auch genug zu tun.

  1. Umsatzsteigerung

Jede Krise bringt Chancen. Wo gibt es nun gerade Nachfrage, wie können Sie Ihren Kunden nun helfen? Wie können Sie sich anpassen und so doch neue Umsätze generieren und bestehende sichern?

  1. Kostensenkung

Ein heikles Thema, denn wenn alle beginnen die Kosten zu senken, dann gehen bei allen die Umsätze runter und die Krise wird verstärkt. Dennoch macht es teilweise Sinn, das zu tun.

  1. Strategie Anpassung

Optimieren Sie Ihre Prozesse, räumen Sie auf, schaffen Sie Innovationen. Gehen Sie aufgeräumt und wettbewerbsfähig aus der Krise raus!

Schritt 6 – Liquidität optimieren

Neben der Optimierung im Betrieb, sollten Sie auch, je nach erwarteter Liquiditätslage prüfen, welche staatlichen Hilfen in Frage kommen. Aktuell gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten:

1. Reduktion Steuerlast

In der Regel ist dieser Antrag relativ formlos machbar. Mittlerweile gibt es in zahlreichen Bundesländern bereits entsprechende Formblätter, die bei den lokalen Finanzbehörden heruntergeladen werden können. Aktuell sind dabei möglich:

• Herabsetzung von Vorauszahlungen, insbesondere Gewerbe- und Körperschaft-steuervorauszahlungen
• Stundung von Steuerzahlungen, insbesondere Gewerbe- und Körperschaftssteuer und in Ausnahmen auch Umsatz- und Lohnsteuer
• Auch wenn die Säumniszuschläge bis Jahresende ausgesetzt sind sollten Sie zeitnah bei Säumigen Zahlungen mit Ihrem Finanzamt ins Gespräch gehen bzw. dies mit Ihrem Steuerberater abstimmen

2. Beantragung Kurzarbeitergeld

Gerade wenn Sie im Betrieb Mitarbeiter haben, die nicht im Homeoffice arbeiten können bzw. die Arbeit nicht ausreichend ist, sollten Sie über die Beantragung von Kurzarbeitergeld nachdenken. Wenn Sie Beschäftigte haben und betroffen sind, können Sie ggf. nach Ausschöpfung von Überstunden- und Urlaubsabbau Kurzarbeitergeld beantragen. Stimmen Sie sich dazu gerne mit Ihren Beratern ab. Häufig haben diese entsprechende Expertise.

3. Beantragung Kredite und Bürgschaften

Aktuell gibt es die Möglichkeit einerseits über das sogenannte Hausbankprinzip Programme der Landesförderbanken und der KfW in Anspruch zu nehmen. Anderseits können kleine Unternehmen und Freiberufler auf einen Sonderfonds zugreifen. Stand heute, sind hier die Modalitäten allerdings noch nicht abschließend geklärt. (Wir aktualisieren laufende unseren Artikel).

Aktuell umfassen die Maßnahmen folgende Inhalte:

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf den Seiten des BMWI. Weiter hat unser Netzwerkpartner BRSI eine sehr ausführliche Darstellung der einzelnen Fördermaßnahmen nach Bundesländern zusammengestellt. Auch ein Blick auf die Seiten des BVMW bringt nochmals detaillierte Informationen zu den Bundesprogrammen.

Weiter sollten Sie auch prüfen, ob Sie nicht gezogene Kreditlinien beanspruchen können oder neue kurzfristige beantragen können.

Beachten Sie: Bereiten Sie sich darauf vor, einen Finanz- und/oder Businessplan oder entsprechende Sanierungsgutachten den Banken vorlegen zu können. Daher empfiehlt sich auch hier entsprechende Berater zu Rate zu ziehen und proaktiv auf Kreditinstitute zu zugehen. Nach zahlreichen Gesprächen in den letzten Tagen ist mit folgenden aussagekräftigen Unterlagen zu rechnen:

  1. Die Bilanz 2018 mit Vorjahresangaben und ggf. weitere Unterlagen wie Steuerbescheide o.ä. sollten bei der Bank schon vorliegen.
  2. Möglichst gesicherte, vorläufige Zahlen per 31.12.2019 - alternativ betriebswirtschaftlicher Status
  3. Erste Informationen über den Verlauf des bisherigen Jahres unter anderem durch aktuelle BWA / SuSa
  4. Unternehmensplanung 2020 sowie eine aktualisierte Vorschau für 31.12.2020 und ggfs. 2021
  5. Vorlage der aktuellen Liquiditätsplanung, welche die künftigen Banksalden unter Einbeziehung der bestehenden Kreditlinien prognostiziert. Daraus sollte der künftige Betriebsmittelbedarf ersichtlich sein.
  6. Die Annahmen in der Unternehmensplanung und die strategischen Inhalte sollten dokumentiert werden.
  7. Gleichzeitig sollten liquiditätsstärkende Maßnahmen, wie z.B. Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen eingeleitet worden sein.

Checken Sie regelmäßig, ob es neue Hilfs- und Förderprogramme gibt. Wir werden in den nächsten Tagen auch entsprechende Fördermaßnahmen, die wir bereits bei unseren Kunden beantragt haben nach Bundesländern zusammenstellen und Ihnen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Bleiben Sie Gesund und lassen Sie uns gemeinsam diese Krise überstehen.

agentur fenzl